Sie schätzen die Vorteile der digitalen Welt und haben sich für die Einsicht in Ihre Konten per Onlinebanking freischalten lassen.
Durch die neue Zahlungsdiensterichtlinie der EU (PSD2) ergeben sich Änderungen bei der Nutzung des Onlinebanking.
Sie schätzen die Vorteile der digitalen Welt und haben sich für die Einsicht in Ihre Konten per Onlinebanking freischalten lassen.
Durch die neue Zahlungsdiensterichtlinie der EU (PSD2) ergeben sich Änderungen bei der Nutzung des Onlinebanking.
Sofern Ihrem Onlinebanking-Zugang aktuell kein TAN-Verfahren zugewiesen ist, besteht für Sie Handlungsbedarf. Schalten Sie daher bitte ein gültiges TAN-Verfahren für Ihre Zugangsdaten frei.
Besitzer eines Smartphones können unser kostenfreies VR-SecureGo-Verfahren nutzen. Informationen finden Sie auf www.vvrb.de/securego. Alternativ können Sie das Sm@rtTAN plus-Verfahren verwenden. Einen hierfür geeigneten TAN-Generator erhalten Sie in unseren Geschäftsstellen oder im Onlineshop unter www.voba-onlineshop.de.
Im Onlinebanking können Sie im Menü über den Reiter "Service" direkt in die TAN-Verwaltung einsteigen und Ihr gewünschtes Verfahren freischalten.
Bei der Anmeldung in der VR-BankingApp entfällt die Eingabe einer TAN, da durch die sogenannte Gerätebindung eine starke Kundenauthentifizierung erreicht wird. Zur Herstellung der Gerätebindung müssen Sie einmalig eine TAN eingeben. Mit der neuen Version der VR-BankingApp wird Ihnen ein entsprechender Hinweis zur Einrichtung der Gerätebindung angezeigt. Alternativ können Sie dies auch in den Einstellungen der VR-BankingApp einrichten. Sollten Sie bereits die Funktionen Kwitt oder VR-mobileCash nutzen, ist die Gerätebindung bereits erfolgt. Sollten Sie die Gerätebindung nicht eingerichtet haben, müssen Sie beim Login zusätzlich eine TAN eingeben. Sie können dann auch nur noch die Umsatzdaten der letzten 90 Tage einsehen. Zudem steht Ihnen der Finanzmanager in der App generell nicht mehr zur Verfügung.
Falls Sie für die Verwaltung Ihrer Onlinekonten eine Banking-Software einsetzen, erfragen Sie bitte bei Ihrem Softwareanbieter, ob das Programm die neuen PSD2-Regeln unterstützt.
Die von uns angebotene Banking-Software ist ab folgenden Versionen PSD2-konform: