Das Onlinebanking wird sicherer

Sie schätzen die Vorteile der digitalen Welt und haben sich für die Einsicht in Ihre Konten per Onlinebanking freischalten lassen.

Durch die neue Zahlungsdiensterichtlinie der EU (PSD2) ergeben sich Änderungen bei der Nutzung des Onlinebanking.

Bei folgenden Vorgängen wird zukünftig eine TAN abgefragt:

  • Login in das Onlinebanking, mindestens alle 90 Tage
  • Abruf von Umsätzen, die länger als 90 Tage zurückliegen
  • Aufruf der Funktion VR-Finanzmanager

 

TAN-Verfahren zwingend erforderlich

Nutzung der VR-Banking App

Bei der Anmeldung in der VR-BankingApp entfällt die Eingabe einer TAN, da durch die sogenannte Gerätebindung eine starke Kundenauthentifizierung erreicht wird. Zur Herstellung der Gerätebindung müssen Sie einmalig eine TAN eingeben. Mit der neuen Version der VR-BankingApp wird Ihnen ein entsprechender Hinweis zur Einrichtung der Gerätebindung angezeigt. Alternativ können Sie dies auch in den Einstellungen der VR-BankingApp einrichten. Sollten Sie bereits die Funktionen Kwitt oder VR-mobileCash nutzen, ist die Gerätebindung bereits erfolgt. Sollten Sie die Gerätebindung nicht eingerichtet haben, müssen Sie beim Login zusätzlich eine TAN eingeben. Sie können dann auch nur noch die Umsatzdaten der letzten 90 Tage einsehen. Zudem steht Ihnen der Finanzmanager in der App generell nicht mehr zur Verfügung.

Nutzung von Banking-Software

Falls Sie für die Verwaltung Ihrer Onlinekonten eine Banking-Software einsetzen, erfragen Sie bitte bei Ihrem Softwareanbieter, ob das Programm die neuen PSD2-Regeln unterstützt.

Die von uns angebotene Banking-Software ist ab folgenden Versionen PSD2-konform:

  • VR-NetWorld Sofware ab Version 7.31
  • Profi cash ab Version 11.70